Freiwillige Angaben in Analogie zu § 5 des Telemediengesetzes


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Werner Mundorf
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17109  Demmin

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Sonstige Angaben:

Die „Sende- und Empfangsgenehmigung für eine Amateurfunkstelle” wurde erstmalig am 30. Mai 1975 durch die Deutsche Bundespost, vertreten durch die Oberpostdirektion – OPD – Köln, erteilt. Wegen der zuletzt erfolgten Wohnsitzverlegung nach Demmin wurde eine aktualisierte „Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst” durch die Bundesnetzagentur am 18. Januar 2013 erteilt.